Informationen für Teilnehmende und Auszubildende
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Corona-Test

Alle Teilnehmenden und Auszubildenden sind verpflichtet, die zwei vom Arbeitgeber wöchentlich zur Verfügung gestellten Selbsttests zum Schutz für sich und andere zu nutzen. Die Rehabilitanden testen sich auch weiterhin über den Berufsschulunterricht oder ggf. in Ausbildung/Internat mindestens zwei Mal wöchentlich selbst.
Teilnehmende und Auszubildende, die über keinen gültigen Corona-Impfschutz verfügen, müssen zusätzlich täglich vor Arbeitsantritt ein aktuelles negatives Antigen-Schnelltestergebnis oder negatives PCR-Testergebnis aus einem Testzentrum vorweisen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
Corona-Testungen in der Berufsschule
Die Testungen erfolgen bis zu 2 Mal/Woche unter der Anleitung und der Aufsicht der Lehrkräfte, diese haben eine Einführung in die Handhabung der Tests erhalten. Das Angebot ist für alle Schüler/innen und Lehrkräfte der Berufsschule freiwillig und kostenlos.