Wir über uns
Berufsbildungswerke sind Einrichtungen der beruflichen und gesellschaftlichen Rehabilitation. Sie dienen der erstmaligen Berufsausbildung junger Menschen mit Behinderungen, die nur in einer auf ihre Behinderungsart und deren Auswirkung abgestellte Ausbildungsorganisation und bei einer auf die jeweiligen Belange ausgerichteten kontinuierlichen Betreuung durch Fachkräfte der Rehabilitation zu einem Ausbildungsabschluss nach dem Berufsausbildungsgesetz und dadurch zur Eingliederung auf den allgemeinen Arbeitmarkt befähigt werden können. Die Kosten werden in der Regel von der Bundesanstalt für Arbeit und für die Berufsschule vom Land getragen.
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Junge Menschen, die wegen der Art und Schwere ihrer Behinderung besondere Hilfen zur beruflichen und sozialen Eingliederung benötigen. Die Einrichtung ist ausgestattet für Menschen mit folgenden Behinderungsarten: Lernbehinderungen, Körperbehinderungen, Erkrankungen der inneren Organe, wie z. B. Diabetes, Hämophilie, neurologische Leiden (Anfallsleiden), Mehrfachbehinderungen sowie Sinnesbehinderungen und psychische Behinderungen nach Prüfung im Einzelfall.
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Ein wesentliches Anliegen des Berufsbildungswerkes Bremen ist die Vernetzung der unterschiedlichen Kooperationspartner in der Rehabilitation. Zu diesen Kooperationspartnern gehören die Reha-Beraterinnen und -Berater der örtlichen Agenturen für Arbeit, die die Rehabilitation einleiten, die Förderschulen, Integrationsklassen und Sonderschulen, die Betriebe als Partner im Praktikum und als zukünftiger Arbeitgeber, die Kammern und Innungen sowie die Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation.
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Qualität ist ein entscheidender Bestandteil der Unternehmensphilosophie im Berufsbildungswerk. Qualitativ hochwertige Förderung und Ausbildung sowie die Integration der Auszubildenden in die Gesellschaft sind oberste Ziele unserer Einrichtung. Im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses werden Strukturen und Arbeitsabläufe überprüft und weiterentwickelt. Unsere Qualitätsrichtlinien sind in allen Bereichen des Berufsbildungswerkes bindend.
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